AGB´s
Behandlungsvertrag Private Physiotherapie
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Mit verschiedenen physiotherapeutischen Techniken kann ihr Therapeut auf diese funktionellen Störungen einwirken.
Mögliche Risiken der Behandlung durch manuelle Mobilisation (Techniken zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken an Wirbelsäule/ Rumpf/ Extremitäten):
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Auftreten von muskelkaterähnlichen Beschwerden
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vorübergehende Verstärkung der schon im Vorfeld vorhandenen Beschwerden für einige Stunden/ Tage
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wird ein nicht erkennbarer, vorhandener Bandscheibenvorfall oder eine andere Art der Degeneration im Bereich der Wirbelsäule/ Extremitäten Gelenke durch einen gezielten therapeutischen Handgriff aktiviert, kann es zu Sensibilitätsstörungen, Lähmungserscheinungen, Schmerzen und Schwellungen kommen
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bei bestehenden Bandscheibenvorfällen kann es zur weiteren Beeinträchtigung von Nerven kommen
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durch Verletzungen der muskulären Innenwand der Arterien der Halswirbelsäule können sich bei Untersuchung und Behandlung Blutgerinnsel (Thrombosen) bilden, die sich ablösen und Blutgefäße verschließen können (Embolien), was zu schweren/ bleibenden Schädigungen des Gehirns führen kann
Sollten sich während Befund/ Behandlung Beschwerden wie Schmerz, Missempfindungen oder Bewusstseinsstörungen einstellen, teilen Sie dieses bitte umgehend ihrem Therapeuten mit. Nach einer Behandlung der Wirbelsäule (insbesondere der Halswirbelsäule) sollten Sie die Praxis erst nach 20 Minuten verlassen.
Dies gilt besonders, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen.
wichtige Hinweise
Bei der Erstvorstellung wird um Einsicht in Arztbriefe, OP-Berichte und radiologische Befunde zum Konsultationsgrund gebeten.
Ich bitte um Untersuchung und Behandlung als Privatpatient bzw. Selbstzahler.
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Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (private/ gesetzliche Krankenversicherungen).
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gehen Privatpatienten/ Selbstzahler einen direkten Behandlungsvertrag mit dem Leistungserbringer ein, aus dem sich nach den Regelungen des Vertragsrechtes ein unmittelbarer Honoraranspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Patienten ergibt. Somit ist auch für die Zahlungsfrist die gesetzliche Regelung bindend und nicht der Termin einer eventuellen Erstattung durch die Krankenkassen.
Mit dem Zeitpunkt der Terminvereinbarung kommt zwischen dem Patienten und der Praxis Davina Dahlem - Private Physiotherapie & Ernährungsberatung - ein Behandlungsvertrag zustande.
Das Behandlungshonorar für Krankengymnastik/ Physiotherapie/ manuelle Therapie/ Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath/ PNF) und alle weiteren Formen von physiotherapeutischen Techniken beläuft sich bei einer Behandlungsdauer von 60 Minuten auf 75 €.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache zwischen Patient und Therapeut. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email, oder mündlich (auch ohne Terminzettel).
Erfolgt 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten wird der Termin zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten.
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Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig.
Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt.
Mir ist bekannt, dass bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles der Patient nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verzug gesetzt wird (einschließlich der Mahngebühr und der Verzugszinsen, §§280, 286 I, 288 BGB).
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, sowie Befunde digitalisiert und gespeichert werden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen. Im Falle einer Behandlung auf Verordnung (Rezept), werden die für die Abrechnung notwendigen Daten eventuell an eine externe Abrechnungsstelle übermittelt.
Ernährungsberatung:
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§1 Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als verbindlich für die vertragliche Beziehung an. In der Regel tritt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Berater und der zu beratenden Person ab dem ersten Beratungsgespräch ein.
§2 Die Beratungsleistung
Die Beratungsleistung wird von einem Ernährungsberater erbracht. Die vermittelten Informationen sind keine medizinischen Anweisungen und ersetzen daher keine medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung durch den Arzt.
§3 Rechnungsstellung
Allgemeines
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Berater vergebene Kundennummer, die Rechnungsnummer sowie der vollständige Name anzugeben. Hieraus entstehende Risiken sowie Kosten infolge fehlender Zuordnungsmerkmale trägt der Auftragnehmer. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung beauftragt der Berater eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Hierdurch entstehende Kosten sowie weitere Verzugskosten trägt der Schuldner.
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Rechnungsstellung
Am Anfang der Beratung erhalten Sie eine Rechnung mit den Aufgelisteten Leistungen & den dazugehörigen Kosten.
§4 Terminabsagen
Als Auftraggeber vereinbaren Sie mit mir als Berater einen verbindlichen Gesprächstermin über eine festgelegte Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Für kurzfristigere oder nicht abgesagte Einzeltermine wird ein Ausfallhonorar in Höhe der im Beratungstermin vorgesehenen Leistung in Rechnung gestellt. Der Berater behält sich das Recht vor, Termine aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. akuter Krankheit) abzusagen bzw. zu verschieben.
§5 Schweigepflicht
Der Berater unterliegt der Schweigepflicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt ebenso über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus bestehen.
§6 Durchführung der Ernährungsberatung
Gegenstand des zwischen dem Berater und dem zu Beratenden abgeschlossenen Vertrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Zustandes oder Erfolges.
Der Auftrag wird entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung nach der Berufsordnung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgeführt.
Der Auftrag gilt als erbracht, wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgt sind und eventuell innerhalb von 7 Tagen auftretende Fragen bearbeitet und beantwortet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich, alle Angaben (Angaben zur Person und den Gesundheitszustand betreffend, Unterlagen zur Analyse wie Ernährungsprotokolle) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
§7 Gewährleistung
Der Berater ist bemüht, alle vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Individuelle Abweichungen im Interesse und zum Wohle des Patienten sind jedoch möglich. Art und Umfang der Beratungen können ebenso individuell variieren.
Der Berater übernimmt keine Gewährleistung für den Inhalt solcher Empfehlungen. Der Erfolg der Dienstleistung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches des Beraters und hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Motivation der zu beratenden Person ab. Der Erfolg kann daher nicht garantiert werden. Die erbrachten Leistungen sind Hilfe zur Selbsthilfe. Auch mit größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser übernommen werden.
§8 Schutz des Eigentums
Der zu Beratende verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung vom Berater erstellten Analysen, Informationsmaterialien, sowie Berichte und Hilfsmittel nur für eigene Zwecke zu verwenden. Das Nutzungsrecht ist ausschließlich und nicht übertragbar. Alle Unterlagen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
§9 Haftungsausschluss
Eine Haftung für den Erfolg oder Misserfolg der erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem falschen Gebrauch der vermittelten oder ausgehändigten Informationen ergeben, ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung ist für vertragliche Pflichtverletzungen des Beraters sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§10 Datenschutz
Der Berater weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstandenen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.
§11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen des Vertrages. Eine solche Bestimmung wird die Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.